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SUMMARY:Forschungsdateninfrastrukturen 2024
DESCRIPTION:Anschaffung und Aufbau von hochwertiger Forschungsdateninfrastrukturen für EU-Missionen SOIL und WATERS\n\n\n\n\nMit der Initiative der FFG zur Förderung von Forschungsdateninfrastrukturen soll in Österreich die Basis für exzellente Forschung sowohl für Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung als auch für Unternehmen gestärkt und damit die internationale Positionierung der österreichischen Forschungs- und Innovationsaktivitäten im Rahmen der EU Missionen SOIL and WATERS verbessert werden. Die Ausschreibung adressiert somit sowohl Forschungsdateninfrastrukturen für Grundlagenforschung als auch für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung.\n\n\n\n\n\n\nWas wird gefördert?\nMit dieser Ausschreibung werden Vorhaben zur Anschaffung und zum Aufbau von Forschungsdateninfrastrukturen (Nutzungstypen „nicht-wirtschaftliche Nutzung“ und „wirtschaftliche Nutzung“) für Grundlagenforschung und für anwendungsorientierte Forschung im Kontext der nationalen Umsetzung der EU-Missionen SOIL und WATERS gefördert. \nEs stehen 1\,3 Mio. Euro zur Verfügung. \n\n\n\n\n\n\n\n\nWer wird gefördert?\nFörderbar für den Nutzungstyp „nicht-wirtschaftliche Nutzung“ sind: \n\nEinrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung\n\nHochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)\nAußeruniversitäre Forschungseinrichtungen\nTechnologietransfereinrichtungen\, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen (z.B. Vereine gemäß Vereinszweck\, Betreiber von F&E-Infrastrukturen)\n\n\nFörderbar für den Nutzungstyp „wirtschaftliche Nutzung“ sind:\n\nEinrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung\nUnternehmen\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\nWie hoch ist die Förderung?\nDie max. Förderungssumme beträgt 650.000 Euro. Die Förderungsquote beträgt: \n\nbeim Nutzungstyp “nicht-wirtschaftliche Nutzung“: 90%\nbeim Nutzungstyp “wirtschaftliche Nutzung“: 50%\n\n\n\n\n\n\n\n\n\nWas sind die Einreichkriterien?\n\nEinzel- oder Konsortialantragstellung\nLaufzeit 3 Jahre\nFörderbare Gesamtkosten mindestens 200.000 Euro\nDie antragstellende Organisation/Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.\nDer Projektstandort der anzuschaffenden Forschungsdateninfrastruktur muss sich in Österreich befinden.\nPro antragstellender Organisation und Nutzungstyp können max. 2 Förderungsanträge eingereicht werden.\n\n\n\n\n\n\n\n\n\nWie erfolgt die Einreichung?\nDie Einreichung ist ausschließlich elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. \nEinreichschluss im eCall ist der 02.04.2025\, 12:00:00 (MESZ). \nBis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in elektronischer Form (eCall) bei der Einreichstelle eingelangt sein. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags hat der/die Antragsteller:in Sorge zu tragen. Eine Nachreichung – auch von Teilen des Antrags – ist nicht möglich. \n\n\n\n\n\n\n\n\nWann gibt es eine Entscheidung?\nDie Sitzung des Bewertungsgremiums findet voraussichtlich im Juni 2025 statt. Die Förderungsentscheidung ist für Ende Juni 2025 geplant.
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