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Forschungsdateninfrastrukturen 2024

2 April 2025 @ 12:00 pm

Anschaffung und Aufbau von hochwertiger Forschungsdateninfrastrukturen für EU-Missionen SOIL und WATERS

Mit der Initiative der FFG zur Förderung von Forschungsdateninfrastrukturen soll in Österreich die Basis für exzellente Forschung sowohl für Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung als auch für Unternehmen gestärkt und damit die internationale Positionierung der österreichischen Forschungs- und Innovationsaktivitäten im Rahmen der EU Missionen SOIL and WATERS verbessert werden. Die Ausschreibung adressiert somit sowohl Forschungsdateninfrastrukturen für Grundlagenforschung als auch für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung.

Was wird gefördert?

Mit dieser Ausschreibung werden Vorhaben zur Anschaffung und zum Aufbau von Forschungsdateninfrastrukturen (Nutzungstypen „nicht-wirtschaftliche Nutzung“ und „wirtschaftliche Nutzung“) für Grundlagenforschung und für anwendungsorientierte Forschung im Kontext der nationalen Umsetzung der EU-Missionen SOIL und WATERS gefördert.

Es stehen 1,3 Mio. Euro zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Förderbar für den Nutzungstyp „nicht-wirtschaftliche Nutzung“ sind:

  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
    • Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Technologietransfereinrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen (z.B. Vereine gemäß Vereinszweck, Betreiber von F&E-Infrastrukturen)
  • Förderbar für den Nutzungstyp „wirtschaftliche Nutzung“ sind:
    • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
    • Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung?

Die max. Förderungssumme beträgt 650.000 Euro. Die Förderungsquote beträgt:

  • beim Nutzungstyp “nicht-wirtschaftliche Nutzung“: 90%
  • beim Nutzungstyp “wirtschaftliche Nutzung“: 50%

Was sind die Einreichkriterien?

  • Einzel- oder Konsortialantragstellung
  • Laufzeit 3 Jahre
  • Förderbare Gesamtkosten mindestens 200.000 Euro
  • Die antragstellende Organisation/Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
  • Der Projektstandort der anzuschaffenden Forschungsdateninfrastruktur muss sich in Österreich befinden.
  • Pro antragstellender Organisation und Nutzungstyp können max. 2 Förderungsanträge eingereicht werden.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist ausschließlich elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.

Einreichschluss im eCall ist der 02.04.2025, 12:00:00 (MESZ).

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in elektronischer Form (eCall) bei der Einreichstelle eingelangt sein. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags hat der/die Antragsteller:in Sorge zu tragen. Eine Nachreichung – auch von Teilen des Antrags – ist nicht möglich.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet voraussichtlich im Juni 2025 statt. Die Förderungsentscheidung ist für Ende Juni 2025 geplant.

Details

Date:
2 April 2025
Time:
12:00 pm
Event Category:
Website:
https://www.ffg.at/ausschreibung/forschungsdateninfrastrukturen_2024

Organizer

FFG
View Organizer Website

Venue

Online