
Digital Europe Programme – Advanced Digital Skills (SO4)
2 September 2025 @ 5:00 pm

Das Digital Europe Programme (DIGITAL) unterstützt den digitalen Wandel der europäischen Gesellschaft. Am 15. April startet die achte Ausschreibung. Die Einreichfrist endet am 2. September. Ziel der Aktivitäten unter SO4 „Advanced Digital Skills“ sind der Ausbau von Bildungsangeboten für digitale Schlüsseltechnologien sowie die Förderung von Talenten und fortgeschrittenen Fähigkeiten von Arbeitskräften in Europa.
Was wird gefördert?
Im aktuell achten Call im Digital Europe Programme sind drei Themen im Schwerpunkt Advanced Digital Skills ausgeschrieben. Für aktuelle Informationen zu Events und Informationsveranstaltung der Europäische Kommission (EK) zu den Ausschreibungsthemen beachten Sie bitte die Website Shaping Europe’s digital future der EK bzw. die Veranstaltungsseite auf der Digital Skills & Jobs Platform.
Sie planen eine Einreichung und suchen nach passenden Partnern? Nutzen Sie die b2match Plattform zur internationalen Vernetzung – organisiert von DEP4ALL, dem Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen für Digital Europe.
[TIPP] Am 16. Mai 2025 veranstaltet die EK einen Online Info Day für die drei ausgeschriebenen Themen. Besuchen Sie die Veranstaltung um weitere Informationen zu den Themen und Ihre Einreichung zu erhalten.
Mit dem Thema Sectoral digital skills academies: Digital Skills Academy in GenAI wird die Gründung einer AI Skills Academy gefördert, die Bildungs- und Trainingsprogramme im Bereich Künstliche Intelligenz, insbesondere Generative AI anbietet. Die Akademie soll sich dabei auf digitale Kenntnisse fokussieren, die eine Nutzung von GenAI in wichtigen Wirtschaftssektoren unterstützen. Das zu fördernde Projekt bildet damit den ersten Teil der AI Skills Academy.
In diesem Thema wird ein Projekt zu 50% als Lump Sum gefördert, das zur Verfügung stehende Budget beträgt 7 Mio. Euro.
Die zweite zur Förderung ausgeschriebene Akademie Sectoral digital skills academies: Quantum Skills Digital Academy soll als zentrale Anlaufstelle für Aus- und Weiterbildung im Bereich Quantentechnologien dienen. Sie soll praxisnahe Schulungen auf verschiedenen Bildungsniveaus anbieten, die Entwicklung von Fachkräften fördern und die Ziele der Europäischen Erklärung zu Quantentechnologien unterstützen. Die Akademie ergänzt damit bestehende EU-Initiativen, schließt Qualifikationslücken und schafft ein starkes Bildungsökosystem, um Talente zu gewinnen und Karrieren, besonders auch für Frauen, in der Quantentechnologie zu fördern.
Gefördert wird eine Quantum Skills Academy zu 50% als Lump Sum Projekt, das zur Verfügung stehende Budget beträgt 10 Mio. Euro.
Eine weitere, dritte Akademie wird mit dem Thema Sectoral digital skills academies: Virtual Worlds Skills Academy unterstützt. Die EU Virtual Worlds Skills Academy soll Aus- und Weiterbildungsangebote im Bereich virtueller Welten stärken und gemeinsam mit der Industrie weiterentwickeln. Dabei sollen bestehende Programme analysiert, Lücken identifiziert und neue, flexible Bildungsangebote geschaffen werden. Ein zentrales Ziel ist die Entwicklung eines Kompetenz- und Qualifikationsrahmens (CQF), der als Referenz für Aus- und Weiterbildungsanbieter in der EU dienen wird. Zudem soll die Akademie ein starkes Netzwerk von Akteuren fördern und sich auch hier im Bereich virtueller Welten, gezielt für die Förderung von Karrieren, insbesondere für Frauen, einsetzen. Gefördert wird die Virtual Worlds Academy mit 50%, zur Verfügung stehen 10 Mio. Euro.
Für alle drei Akademien besteht die Möglichkeit um nationale Ko-Finanzierung anzusuchen. Voraussetzung ist die fristgerechte Zusendung des vollständig ausgefüllten und firmenmäßig gezeichneten One-Pager per E-Mail an patricia.trinkl@ffg.at und max.arends@ffg.at bis spätestens 21. August 2025. Bitte beachten Sie, dass eine nationale Ko-Finanzierung ab einem Ko-Finanzierungsbetrag von mindestens 100.000 Euro möglich ist. Die Evaluierung der eingelangten One-Pager erfolgt nach Ende der angegebenen Frist. Im Falle einer positiven Evaluierung und verfügbaren Ko-Finanzierungsmitteln erhalten Sie vor Einreichfrist der EK eine Rückmeldung in Form eines “Letter of Intent”. Gerne stehen wir vorab für Fragen zur Verfügung.